Schenken + Vererben
Sie möchten ein Testament errichten oder ein bestehendes ändern?
Sie beabsichtigen einen Teil Ihres Vermögens an Ihre Kinder zu verschenken?
Für beide Sachverhalte gelten dieselben Freibeträge und Steuersätze. Innerhalb von 10 Jahren können Sie Vermögen unter Berücksichtigung der Freibeträge steuerfrei über übertragen. Alle 10 Jahre können Sie die Freibeträge erneut in Anspruch nehmen.
Mehr erfahren:
- Gesetzliche Erfolge oder Testament
- Gemeinschaftliches Testament
- Berliner Testament
- Vor- und Nacherbschaft
- Erbe und Vermächtnis
- Lebzeitige Schenkungen und Pflichtteils (-ergänzungs) -anspruch
- Steuerklassen der Schenkung- und Erbschaftsteuer und die Freibeträge